Rahmenbedingungen - Praxis für HypnosePsychotherapie Tirol
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Rahmenbedingungen

Wichtige Informationen vorab

Kostenfreies Vorgespräch

Beidseitige Sympathie ist für den Erfolg der Therapie von Bedeutung, deshalb bitte ich Sie zum ersten Kennenlernen sowie zur Klärung etwaiger Fragen und zum Besprechen der Rahmenbedingungen zu einem kostenfreien Vorgespräch (ca. 20 Minuten) in der Praxis Nähe Innsbruck, Tirol.

 

Entscheiden Sie sich für eine Therapie, können Sie gleich mit einer vollen Therapiestunde (45 Minuten à € 110,-) beginnen.

Beginn der Therapie

Wenn Sie nach dem Erstgespräch von einer Therapie überzeugt sind, ist es für den Verlauf der Therapie günstig, sich auf diese wirklich einzulassen. Meistens ist es sinnvoll, einen fixen Termin für die Therapiestunden zu finden, die in der Regel wöchentlich oder vierzehntägig stattfinden. Es sind jedoch auch andere zeitliche Vereinbarungen möglich.

Terminvereinbarungen & Absageregelung

Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, bitte ich Sie, dies umgehend bekannt zu geben. Verschiebungen oder Absagen sind telefonisch bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin möglich. Danach bzw. bei Nichterscheinen ist das Honorar aufgrund der nicht mehr möglichen Vermittlung des Termins zur Hälfte fällig.

Honorar & Bezahlung

Das Honorar für eine psychotherapeutische Sitzung (45 Minuten) beträgt € 110,-. Die Begleichung des Honorars erfolgt per Überweisung am Monatsende, dazu erhalten Sie eine Honorarnote für die in diesem Zeitraum angefallenen Sitzungen.

 

Eine Teilrückerstattung der Kosten für Psychotherapie kann bei Ihrer Gesundheitskassa beantragt werden.

Medizinische Abklärung

Eine medizinische Abklärung Ihrer Beschwerden bei einer Ärztin oder Arzt wird allen Patienten, die eine Psychotherapie in Anspruch nehmen, vorab empfohlen. Dies gilt insbesondere für PatientInnen mit psychosomatischen Beschwerden.

Psychotherapeutische Verschwiegenheit

Um Ihnen einen geschützten und vertrauensvollen Rahmen zu bieten, sind Psychotherapeuten gemäß §15 des Psychotherapiegesetzes zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.